Was ist Soziotherapie?
Soziotherapie ist eine langfristig angelegte und auf max. drei Jahre begrenzte, therapeutische Behandlungs- und Hilfeform für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die das soziale Umfeld der Patient*innen aktiv mit einbezieht. Soziotherapeut*innen begleiten die Betroffenen im Alltag und unterstützen sie dabei, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und angemessener damit umzugehen. Schwerpunktmäßig werden mit den Patient*innen individuelle Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung von krankheitsbedingten Belastungen und Beeinträchtigungen erarbeitet, um die individuelle Handlungsfähigkeit zu verbessern und die persönlichen Ressourcen zu stärken.
Neue gesetzliche Möglichkeiten für Soziotherapie
Soziotherapie ist seit dem Jahr 2000 im § 37a des SGB V verankert. Im Jahr 2015 wurde die Soziotherapierichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überarbeitet, um das Behandlungsangebot besser in die Versorgung zu integrieren. In den seit 2017 geltenden Richtlinien wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Patient*innen und der Verordner*innen erweitert. Bei der Anwendung von Soziotherapie ist eine Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken ausdrücklich erwünscht. Inzwischen kann im Rahmen des Entlassungsmanagements der Kliniken Soziotherapie für sieben Tage nach einem stationären Aufenthalt verordnet werden, um die Behandlungskontinuität und Zielsetzung im Übergang zur ambulanten Behandlung sicherzustellen. Seit Mitte des Jahres 2017 dürfen auch Psychotherapeuten*innen Soziotherapie verordnen.
Auszug aus der G-BA-Richtlinie zur Indikation: „Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie nach § 37 a SGB V soll ihnen die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen. Sie soll Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen; Patienten sollen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen. Sie ist koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen. Dabei kann es sich auch um Teilziele handeln, die schrittweise erreicht werden sollen. Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist. Sie kommt auch in Betracht, wenn bisher kein stationärer Aufenthalt stattgefunden hat. Die Erbringung von Soziotherapie erfolgt bedarfsgerecht und ist an einer wirtschaftlichen Mittelverwendung zu orientieren. Bei der Verordnung von Soziotherapie sind die in §§ 2 und 3 festgelegten Indikationen und Kriterien zu beachten.“
Für wen eignet sich Soziotherapie?
Soziotherapie eignet sich besonders gut für Patient*innen, die besonders belastet sind von starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen. Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsamer Behandlungsplan zwischen Patient*in und den entsprechenden Behandlern – Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeut*innen und Soziotherapeut*innen – erstellt. Die darin vereinbarten und konkret verordneten Leistungen bilden die Grundlage der soziotherapeutischen Behandlung. Regelmäßig werden der Therapieverlauf und die Therapieziele beraten und in enger Kooperation aller Beteiligten angepasst. Mittels der Arbeit mit psychoedukativen Methoden sollen sich die Krankheitswahrnehmung und die Lebensqualität der Patient*innen verbessern.