Ambulante Soziotherapie nach §37a SGB V

 

 

 

Was ist Ambulante Soziotherapie?

 

Die ambulante Soziotherapie gemäß § 37a SGB V ist eine ambulante Krankenkassenleistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die unterstützend und ergänzend die Lücken des psychiatrischen und des klassischen psychotherapeutischen Angebotes schließt oder diese erweitert. Soziotherapie stellt somit eine lebenspraktische Anleitung zur selbstständigen Nutzung ärztlicher, therapeutischer und sozialer Angebote innerhalb der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung dar.

 

Soziotherapie benutzt Methoden, die hauptsächlich an den zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebenswelt eines Menschen mit einer psychischen Erkrankung ansetzen und zur Stärkung der Selbstbefähigung dienen sollen. Die therapeutischen Methoden der Soziotherapie sollen die gesunden Kräfte des Menschen aktivieren, zur Selbsthilfe anregen und ihn von fremder Hilfe unabhängig machen. Psychiatrische Krankenhausaufenthalte sollen dadurch möglichst vermieden oder verkürzt werden oder wenn nicht ausführbar initiiert werden. Die Soziotherapie ist eine langfristig angelegte, koordinierende psychosoziale Therapie und Handlungsanleitung im / mit dem häuslichen und sozialen Umfeld für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Motivation und strukturierende Trainingsmaßnahmen sind die Fundamente der Soziotherapie. SoziotherapeutInnen begleiten die Betroffenen auch im Alltag und unterstützen sie dabei, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und angemessen damit umzugehen.

Die SoziotherapeutInnen unserer Praxis arbeiten mit den Methoden und der Haltung der Systemischen Therapie und Beratung.  

 

Für wen eignet sich Soziotherapie?

 

Soziotherapie eignet sich für PatientInnen, die von starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen belastet sind wie zum Beispiel: 

  • bei Beeinträchtigungen des eigenen Antriebs
  • der Ausdauer
  • der Motivation
  • des planerischen Denkens und Handelns
  • der Konfliktfähigkeit und der angemessenen Konfliktlösungsstrategien
  • der Konzentration und Merkfähigkeit

 und mindestens eine der folgenden Einschränkungen:

  • stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung 
  • Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
  • Einschränkung in der Wegefähigkeit (z.B. durch Ängste und Zwänge)
  • Einschränkung in der selbstständigen Inanspruchnahme ärztlich und / oder psychotherapeutisch verordneter Maßnahmen und Leistungen
  • es liegt eine relevante Co-Morbidität wie zum Beispiel eine weitere psychiatrische    oder somatische Erkrankung vor

 

Ziele der Soziotherapie

 

Zukünftige Krankenhausbehandlungen sollen mit Hilfe der Soziotherapie vermieden, ersetzt oder verkürzt werden. Darüber hinaus kann aber auch das Ziel darin bestehen, notwendige Krankhausbehandlungen / medizinische Behandlungen mit Unterstützung der Soziotherapie zu ermöglichen.

 

Weitere Ziele der Soziotherapie sind:

  • Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
  • Inanspruchnahme und Umsetzung von und ärztlich verordneten Maßnahmen und Leistungen
  • Inanspruchnahme und Umsetzung psychotherapeutisch verordneter Maßnahmen und Leistungen
  • Psychische Stabilisierung
  • Wahrnehmung der Krankheit
  • Handlungsmöglichkeiten in Krisen
  • Förderung der Selbstständigkeit und Eigeninitiative
  • Verbesserung und Erhalt sozialer Kompetenzen
  • Förderung der gesunden Persönlichkeitsanteile 

Methoden der Soziotherapie 

  • Individuelle Hilfeplanung
  • Ressourcenorientierte systemisch-soziotherapeutische Gespräche
  • Erarbeitung der krankheitsbeeinflussenden Faktoren
  • Gespräche über Krankheit, Probleme und Ängste und Lösungsstrategien des erkrankten Menschen
  • Tagesstrukturierung und lebenspraktisches Training
  • Förderung und Erhalt von sozialen Kontakten
  • Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen
  • Rechtzeitiges Erkennen von Krisen, um eine erhebliche Verschlimmerung zu vermeiden oder Hilfen zu vermitteln
  • Koordinationshilfen zur Nutzung des vorhandenen Hilfesystems 

 Wer darf Soziotherapie verordnen? 

  • Hausärzte dürfen eine Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung der Soziotherapie ausstellen (Formular 28 - weitere Informationen, unter Informationen für Hausärzte), dies beinhaltet maximal 5 Einheiten 
  • Fachärzte der Psychiatrie, Neurologie, Nervenheilkunde mit Genehmigung zur Verordnung
  • Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten mit Genehmigung zur Verordnung
  • Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen / Kinder- und JugendpsychiaterInnen mit Genehmigung zur Verordnung
  • Auch Institutsambulanzen dürfen Verordnungen ausstellen, jedoch muss berücksichtigt werden, dass diese teilweise Behandlungsverträge mit den Krankenkassen haben, in denen sie als Leistungserbringer der Soziotherapie benannt sind.
  • Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements für 7 Tage
  • Andere VertragsärztInnen können an einen der o. g. Fachärzte überweisen. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, diese Überweisung selbstständig in Anspruch zu nehmen, können unsere SoziotherapeutInnen per Verordnung von diesen ÄrztInnen hinzugezogen werden. 

Ablauf

 

Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsamer Behandlungsplan zwischen PatientInnen und den entsprechenden Behandlern – Ärztinnen und Ärzten, PsychotherapeutInnen und SoziotherapeutInnen – erstellt. Es bildet sich ein ambulantes Behandlungsteam. Die darin vereinbarten und konkret verordneten Leistungen und Maßnahmen bilden die Grundlage der soziotherapeutischen Behandlung. Regelmäßig werden der Therapieverlauf und die Therapieziele beraten und in enger Kooperation aller Beteiligten angepasst. Mittels der Arbeit mit psychoedukativen Methoden sollen sich die Krankheitswahrnehmung und die Lebensqualität der PatientInnen verbessern.

 

Kosten

 

Die Kosten für die Soziotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse. Bei Patienten über 18 Jahren muss allerdings ein Eigenanteil von 10% geleistet werden, min 5,00 EUR max. 10,00 EUR pro Behandlungstag. Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten weg. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

 

 

Für weitere Informationen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Wir beraten Sie gerne

   

Wichtig zu wissen:

  • Laut Richtlinie gibt es keine Altersbegrenzung für die Inanspruchnahme der Soziotherapie. Wir arbeiten mit Patienten ab dem 14. Lebensjahr
  • Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf 120 Einheiten Soziotherapie in einem Leistungszeitraum von 3 Jahren
  • Auch Privatpatienten können die Soziotherapie in Anspruch nehmen, sie sollten lediglich im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme klären 
  • nicht alle als VerordnerInnnen in Frage kommenden BehandlerInnen in unserer Region verfügen über eine Genehmigung zur Verordnung für Soziotherapie

Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf

 

Seit Juni 2017, können auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Soziotherapie verordnen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK

http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-befugni.html

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachstehenden Internetseiten.

http://wp.soziotherapie.eu/

 

www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/