Ambulante Soziotherapie nach §37a SGB V
Was ist Ambulante Soziotherapie?
Die ambulante Soziotherapie gemäß § 37a SGB V ist eine ambulante Krankenkassenleistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die unterstützend und ergänzend die Lücken des psychiatrischen und des klassischen psychotherapeutischen Angebotes schließt oder diese erweitert. Soziotherapie stellt somit eine lebenspraktische Anleitung zur selbstständigen Nutzung ärztlicher, therapeutischer und sozialer Angebote innerhalb der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung dar.
Soziotherapie benutzt Methoden, die hauptsächlich an den zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebenswelt eines Menschen mit einer psychischen Erkrankung ansetzen und zur Stärkung der Selbstbefähigung dienen sollen. Die therapeutischen Methoden der Soziotherapie sollen die gesunden Kräfte des Menschen aktivieren, zur Selbsthilfe anregen und ihn von fremder Hilfe unabhängig machen. Psychiatrische Krankenhausaufenthalte sollen dadurch möglichst vermieden oder verkürzt werden oder wenn nicht ausführbar initiiert werden. Die Soziotherapie ist eine langfristig angelegte, koordinierende psychosoziale Therapie und Handlungsanleitung im / mit dem häuslichen und sozialen Umfeld für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Motivation und strukturierende Trainingsmaßnahmen sind die Fundamente der Soziotherapie. SoziotherapeutInnen begleiten die Betroffenen auch im Alltag und unterstützen sie dabei, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und angemessen damit umzugehen.
Die SoziotherapeutInnen unserer Praxis arbeiten mit den Methoden und der Haltung der Systemischen Therapie und Beratung.
Für wen eignet sich Soziotherapie?
Soziotherapie eignet sich für PatientInnen, die von starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen belastet sind wie zum Beispiel:
und mindestens eine der folgenden Einschränkungen:
Ziele der Soziotherapie
Zukünftige Krankenhausbehandlungen sollen mit Hilfe der Soziotherapie vermieden, ersetzt oder verkürzt werden. Darüber hinaus kann aber auch das Ziel darin bestehen, notwendige Krankhausbehandlungen / medizinische Behandlungen mit Unterstützung der Soziotherapie zu ermöglichen.
Weitere Ziele der Soziotherapie sind:
Methoden der Soziotherapie
Wer darf Soziotherapie verordnen?
Ablauf
Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsamer Behandlungsplan zwischen PatientInnen und den entsprechenden Behandlern – Ärztinnen und Ärzten, PsychotherapeutInnen und SoziotherapeutInnen – erstellt. Es bildet sich ein ambulantes Behandlungsteam. Die darin vereinbarten und konkret verordneten Leistungen und Maßnahmen bilden die Grundlage der soziotherapeutischen Behandlung. Regelmäßig werden der Therapieverlauf und die Therapieziele beraten und in enger Kooperation aller Beteiligten angepasst. Mittels der Arbeit mit psychoedukativen Methoden sollen sich die Krankheitswahrnehmung und die Lebensqualität der PatientInnen verbessern.
Kosten
Die Kosten für die Soziotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse. Bei Patienten über 18 Jahren muss allerdings ein Eigenanteil von 10% geleistet werden, min 5,00 EUR max. 10,00 EUR pro Behandlungstag. Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten weg. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Für weitere Informationen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir beraten Sie gerne
Wichtig zu wissen:
Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Seit Juni 2017, können auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Soziotherapie verordnen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-befugni.html
Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachstehenden Internetseiten.
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/